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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:
Bei der Erstellung von Gutachten gewährleisten öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige Sachkunde und Neutralität. Die Bestellung
dieser Sachverständigen erfolgt durch öffentlich-rechtliche
Körperschaften wie Industrie- und Handelskammern. Die Bezeichnung
"öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist im
Gegensatz zum einfachen Begriff "Sachverständiger" gesetzlich geschützt.
Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger setzt
bestimmte Qualifikationen voraus. Persönliche Eignung und besondere
Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet sind ebenso Voraussetzungen
wie Integrität und Zuverlässigkeit eines Sachverständigen. Bei Ihrer
Vereidigung werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
darauf verpflichtet, grundsätzlich jedermann zur Verfügung zu stehen und
über anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen. Sie
müssen Ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch ausüben.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
ermitteln Schadensursachen, stellen Schadensumfang und Schadenshöhe
fest, bewerten Maschinen, Grundstücke, Häuser, Hausrat oder
Kunstgegenstände. Ihre Gutachten werden vor allem von Gerichten,
Unternehmen, Behörden, aber auch von Privatleuten nachgefragt.
Quelle: Vorwort "Verzeichnis aller öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen in Baden-Württemberg", Ausgabe 2003 |